Sie suchen einen Spezialisten für die Fugenherstellung im Bereich der Abfüll- und Umschlagplätze von wassergefährdenden Stoffen? Dann sind Sie bei uns richtig – denn wir verfügen über eine besondere Qualifizierung nach dem Wasserhaushaltsgesetz.
Wir sind ein Fachbetrieb nach §19 I WHG und als TÜV-überwachter Betrieb in der Lage, fachgerecht Fugendichtarbeiten im Bodenbereich durchzuführen. Als Fachbetrieb unterstehen wir der kontinuierlichen Überwachung, unter anderem in den Bereichen der Qualifikation unserer Mitarbeiter, der eingesetzten Materialien und Arbeitsverfahren.
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